Allgemeine
Geschäftsbedingungen der
Doclog
GmbH
1. Geltungsbereich
und Begriffsbestimmungen
1.1
Die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge,
Lieferungen und sonstigen Leistungen oder Geschäftsbeziehungen zwischen der Doclog GmbH (Doclog) und dem
Kunden.
Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Doclog vor,
es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
1.2
Kunden der Doclog sind sowohl Verbraucher i.S.v. § 13 BGB als auch
Unternehmer i.Sv. § 14 BGB.
1.3
Abweichende
mündliche Absprachen, Nebenabreden und Änderungen
der getroffenen Vereinbarungen haben nur nach schriftlicher Bestätigung durch
die Doclog Gültigkeit.
2. Vertragsschluss
Die Angebote der Doclog sind
freibleibend und unverbindlich.
Die Preise sind in Euro ausgewiesen und beinhalten die jeweils gültige
gesetzliche Mehrwertsteuer.
Lieferungen der Doclog erfolgen zu den zum Zeitpunkt
des Eingangs der Bestellung gültigen Preisen.
Der Vertrag kommt unabhängig von einer Bestätigung des Eingangs der Bestellung
erst mit der Auslieferung der Ware zustande.
Bei Erstbestellungen von Kunden, die zugleich
Großhändler oder Apotheken sind,
ist der Doclog die
Großhandelserlaubnis/Apothekenerlaubnis auf dem Postwege oder per Fax zu
übersenden.
Bei Giften oder anderen Stoffen, deren Anwendung gesetzlichen oder behördlichen
Vorschriften unterliegt,
gilt die Bestellung gleichzeitig als Erklärung für das Bestehen einer
Großhandelserlaubnis/Apothekenerlaubnis.
3. Lieferung
3.1. Lieferungen der Produkte erfolgen grundsätzlich
per Bote/per Paket/per Logistikunternehmen an die vom Kunden angegebene
Lieferadresse.
3.2.
Sollte ein von
der Doclog zu lieferndes Produkt aufgrund von höherer
Gewalt
oder aufgrund von Produktionseinstellungen nicht mehr lieferbar sein und die Doclog
die bestellte Ware nicht unter zumutbaren Bedingungen beschaffen können,
wird die Doclog von der Lieferverpflichtung befreit.
In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Bereits erfolgte Zahlungen des Kunden werden erstattet.
Sollte ein Produkt aus den bezeichneten Gründen lediglich vorübergehend nicht
lieferbar sein,
verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
3.3. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, welche die Doclog nicht zu vertreten hat
und durch welche die Doclog die Erbringung der
Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird,
wie z.B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände,
Blockade,
Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen,
Energie- und Rohstoffmangel u.ä., einerlei,
ob sie bei der Doclog oder einem von der Doclog
eingesetzten Vor- oder Unterlieferanten eintreten.
3.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Macht die Doclog von ihrem Recht auf Teillieferung
Gebrauch,
so setzt sie den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis.
3.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung
der bestellten Ware richtet sich beim Versendungskauf nach den gesetzlichen
Vorschriften.
3.6. Angaben der Doclog über die Lieferfrist
sind unverbindlich.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1.
Von der Doclog gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung
aller Forderungen,
einschließlich der Nebenkosten wie etwaiger Verzugszinsen,
Vollstreckungskosten, Finanzierungskosten,
auch aus früheren oder zukünftigen Lieferungen, im Eigentum der Doclog.
4.2.
Auf Verlangen hat
der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über
den Bestand der im Eigentum der Doclog stehenden
Waren zu geben.
4.3.
Während der Dauer
des Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde die Verantwortung für den
Kaufgegenstand,
insbesondere auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
Verschlechterung.
5. Zahlungsbedingungen
und Gefahrübergang
5.1.
Lieferungen der Doclog ist regelmäßig eine Rechnung beigefügt. Die Zahlung
kann per Nachnahme,
im Lastschriftverfahren oder mittels Überweisung erfolgen.
Bei der Zahlung per Nachnahme fallen zusätzliche Gebühren an,
die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
5.2. Einzugsermächtigungen durch das Lastschriftverfahren werden
verbindlich
für jeden einzelnen Bestellvorgang abgegeben.
Der Kunde teilt der Doclog zu diesem Zweck alle
erforderlichen Kontoinformationen
mit und sorgt für ausreichende Deckung.
Bei Lastschriften, die aus Gründen zurückgereicht bzw. storniert werden,
die der Kunde zu vertreten hat (z.B. Angabe falscher Kontodaten, fehlende
Kontodeckung usw.)
,trägt dieser die dafür anfallenden Kosten.
5.3.
Nebenkosten oder
Kosten besonderer Sicherungen und Schutzvorrichtungen,
die in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden, gehen zu Lasten des Kunden.
5.4. Transport- und/oder Verpackungskosten sind vom
Kunden nur dann zu tragen,
wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf eine Kostentragung hingewiesen wird.
5.5 Für Aufträge mit Sonderlieferdiensten fallen
gesonderte Kosten an.
6. Rückgaberecht
und Widerruf
6.1.
Widerrufsbelehrung:
Verbrauchern im Sinne dieser Geschäftsbedingungen
(siehe Punkt 1.2.) steht ein Widerrufsrecht bei solchen Waren zu,
welche aufgrund ihrer Beschaffenheit zur Rücksendung geeignet sind (unbenutzt
und originalverpackt)
und die nicht auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Der Verbraucher
kann Verträge,
bei denen ihm ein Widerrufsrecht eingeräumt ist, ohne Angabe von Gründen
innerhalb von 2 Wochen
ab Erhalt der Ware in Textform widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
6.2.
Der Widerruf ist
zu richten an:
Doclog GmbH
Albert-Einstein-Straße
2
40699
Erkrath-Unterfeldhaus
6.3.
Dem Widerruf muss
eine Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung, wann die Ware bezogen wurde,
beigefügt sein. Andernfalls wird eine 10%ige Bearbeitungsgebühr in Rechnung
gestellt.
Der Kaufpreis wird entweder durch Überweisung oder durch Gutschrift erstattet.
Bei fehlender Originalverpackung, Gebrauchsspuren, Beschädigung, Beschriftung
etc. hat der Verbraucher insoweit Wertersatz zu leisten.
6.4.
Widerrufsfolgen:
Im Falle des wirksamen Widerrufs des Verbrauchers sind
die beiderseits empfangenen Leistungen
(einschließlich etwaig vom Verbraucher entrichteter Hinsendekosten) zurückzugewähren.
Kann der Verbraucher die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder
nur in einem verschlechterten Zustand zurückgewähren,
hat der Verbraucher insoweit Wertersatz zu leisten.
Bei Rücksendungen von Waren, deren Bestellwert insgesamt € 40,00 nicht
übersteigt,
trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung, es sei denn,
die gelieferte Ware ist mangelhaft oder stellt eine Falschlieferung dar.
Andernfalls trägt die Doclog die Kosten der
Rücksendung.
6.5.
Ist der Kunde
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen (siehe Punkt 1.2.),
gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
Kosten und Gefahr einer etwaigen Rücksendung trägt in diesem Fall der
Unternehmer.
6.6.
Auf den
Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB wird hingewiesen.
7. Zahlungen,
Zahlungsverzug, Aufrechnung
7.1.
Die Rechnungsbeträge
sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei der Doclog
eingeht.
Bei früheren Zahlungen wird kein Skonto gewährt.
Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung (siehe
Punkt 1.3.).
7.2.
Bei
Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
Basissatz
nach dem Diskontsatz- Überleitungsgesetz berechnet (§§ 247, 288 BGB).
Der Anspruch auf Verzugsschäden bleibt unberührt. Bei Rechnungen,
an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem
genannten Basiszinssatz.
Die Geltendmachung oder der Nachweis eines höheren oder geringeren
Verzugsschadens bleibt erhalten.
7.3.
Nur unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen
den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
8. Datenschutz
8.1.
Die Doclog beachtet die deutschen gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen
und geht mit den persönlichen Daten der Kunden vertraulich um. Es wird darauf
hingewiesen,
dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten verarbeitet und
gespeichert werden.
8.2.
Bei der Aufgabe
der Bestellung ist der Kunde mit der EDV-Verwertung
der in seiner Bestellung aufgegebenen Daten einverstanden, soweit dieses für die
Auftragsabwicklung
notwendig und gesetzlich zulässig ist.
8.3.
Die Doclog ist berechtigt, Dritte mit der Auslieferung der
bestellten Ware
und bei Verzug mit der Beitreibung der Forderung zu beauftragen
und alle hierfür erforderlichen Daten an die Beauftragten weiterzugeben. Die Doclog ist zudem berechtigt,
die Daten des Geschäftspartners für Maßnahmen der Kundenpflege zu verwenden und
an Dritte weiterzugeben.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Doclog, die
Daten zu keinen anderen Zwecken weiterzugeben.
Der Kunde kann seine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft ganz oder
teilweise widerrufen.
Für diesen Fall verpflichtet sich die Doclog, die
Daten unverzüglich zu löschen.
9. Gewährleistung,
Mängelrüge, Mängelansprüche
9.1. Die
Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften,
soweit nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist.
9.2 Der Kunde
hat von der Doclog gelieferte Ware bei Eingang
bezüglich Beschaffenheit
und Einsatzzweck unverzüglich auf Mängel, Falschlieferung, Mengenabweichung
und dergleichen zu untersuchen. Ist der Kauf für beide Teile ein
Handelsgeschäft, so findet § 377 HGB Anwendung.
9.3 Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat
der Kunde im Fall von Mängeln
an der gelieferten Sache grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf
Nacherfüllung.
Als Verbraucher hat der Kunde insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Allerdings bleibt die Doclog berechtigt,
die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist
und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Verbraucher bleibt.
9.4. Wenn eine Nacherfüllung für die Doclog mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist,
und diese deshalb unangemessen belastet, kann die Doclog
die Nacherfüllung verweigern.
Im Fall der Verweigerung der Nacherfüllung oder der Verspätung
der Wahl des Gewährleistungsrechts oder im Fall des Fehlschlagens
der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung
verlangen.
9.5. Die Doclog hat Sachmängel der Lieferungen, welche sie von
Dritten bezieht
und unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten;
die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
9.6. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren
spätestens nach 2 Jahren. Soweit zulässig,
wird die Gewährleistung auf den Haftungsumfang des Vorlieferanten/Herstellers
beschränkt.
10. Haftung auf
Schadensersatz wegen Verschuldens
10.1.
Die Haftung auf
Schadenersatz ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt,
nach Maßgabe der folgenden Regelung ausgeschlossen oder beschränkt.
Das gilt für jeden Grund, z.B. bei Pflichtverletzungen nach §§ 280 BGB ff.,
bei Unmöglichkeit, Verzug, Mängeln und für die Haftung aus unerlaubten
Handlungen.
10.2.
Bei leichter
Fahrlässigkeit von Organen, gesetzlichen Vertretern,
Arbeitnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet die Doclog
nicht,
soweit es sich nicht um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und
Gesundheit handelt.
10.3.
Bei grober
Fahrlässigkeit von Arbeitnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet die Doclog nicht,
soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Punkte
oder um die Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.
10.4.
In jedem Fall –
außer im Falle vorsätzlicher Schädigung
– ist eine etwaige Ersatzpflicht der Doclog auf
solche Schäden begrenzt,
die als mögliche Folge der zum Ersatz verpflichtenden Handlung voraussehbar
waren.
11. Gerichtsstand
und anzuwendendes Recht
Der Vertrag unterliegt unter Ausschluss der
Bestimmungen
über den internationalen Kauf dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Wuppertal.
12. Unwirksame
Klauseln
Durch eine Änderung oder eine etwaige Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.