Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Doclog GmbH



 

 

 


1.    Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

 

1.1         Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge,
Lieferungen und sonstigen Leistungen oder Geschäftsbeziehungen zwischen der Doclog GmbH (Doclog) und dem Kunden.
Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Doclog vor,
es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

 

1.2         Kunden der Doclog sind sowohl Verbraucher i.S.v. § 13 BGB als auch Unternehmer i.Sv. § 14 BGB.

 

1.3         Abweichende mündliche Absprachen, Nebenabreden und Änderungen
der getroffenen Vereinbarungen haben nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Doclog Gültigkeit.

 

 

2.    Vertragsschluss

 

Die Angebote der Doclog sind freibleibend und unverbindlich.
Die Preise sind in Euro ausgewiesen und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
Lieferungen der Doclog erfolgen zu den zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung gültigen Preisen.
Der Vertrag kommt unabhängig von einer Bestätigung des Eingangs der Bestellung erst mit der Auslieferung der Ware zustande.

 

Bei Erstbestellungen von Kunden, die zugleich Großhändler oder Apotheken sind,
ist der Doclog die Großhandelserlaubnis/Apothekenerlaubnis auf dem Postwege oder per Fax zu übersenden.
Bei Giften oder anderen Stoffen, deren Anwendung gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegt,
gilt die Bestellung gleichzeitig als Erklärung für das Bestehen einer Großhandelserlaubnis/Apothekenerlaubnis.

 

 

3.    Lieferung

 

3.1. Lieferungen der Produkte erfolgen grundsätzlich
per Bote/per Paket/per Logistikunternehmen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

 

3.2.        Sollte ein von der Doclog zu lieferndes Produkt aufgrund von höherer Gewalt
oder aufgrund von Produktionseinstellungen nicht mehr lieferbar sein und die Doclog
die bestellte Ware nicht unter zumutbaren Bedingungen beschaffen können,
wird die Doclog von der Lieferverpflichtung befreit.
In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Bereits erfolgte Zahlungen des Kunden werden erstattet.
Sollte ein Produkt aus den bezeichneten Gründen lediglich vorübergehend nicht lieferbar sein,
verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

 

3.3. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, welche die Doclog nicht zu vertreten hat
und durch welche die Doclog die Erbringung der Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird,
wie z.B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade,
Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen,
Energie- und Rohstoffmangel u.ä., einerlei,
ob sie bei der Doclog oder einem von der Doclog
eingesetzten Vor- oder Unterlieferanten eintreten.

 

3.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Macht die Doclog von ihrem Recht auf Teillieferung Gebrauch,
so setzt sie den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis.

 

3.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der bestellten Ware richtet sich beim Versendungskauf nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

3.6. Angaben der Doclog über die Lieferfrist sind unverbindlich.

 

 

4.    Eigentumsvorbehalt

 

4.1. Von der Doclog gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen,
einschließlich der Nebenkosten wie etwaiger Verzugszinsen, Vollstreckungskosten, Finanzierungskosten,
auch aus früheren oder zukünftigen Lieferungen, im Eigentum der Doclog.

 

4.2. Auf Verlangen hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über
den Bestand der im Eigentum der Doclog stehenden Waren zu geben.

 

4.3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde die Verantwortung für den Kaufgegenstand,
insbesondere auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung.

 

 

5.    Zahlungsbedingungen und Gefahrübergang

 

5.1. Lieferungen der Doclog ist regelmäßig eine Rechnung beigefügt. Die Zahlung kann per Nachnahme,
im Lastschriftverfahren oder mittels Überweisung erfolgen.
Bei der Zahlung per Nachnahme fallen zusätzliche Gebühren an,
die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

5.2. Einzugsermächtigungen durch das Lastschriftverfahren werden verbindlich
für jeden einzelnen Bestellvorgang abgegeben.
Der Kunde teilt der Doclog zu diesem Zweck alle erforderlichen Kontoinformationen
mit und sorgt für ausreichende Deckung.
Bei Lastschriften, die aus Gründen zurückgereicht bzw. storniert werden,
die der Kunde zu vertreten hat (z.B. Angabe falscher Kontodaten, fehlende Kontodeckung usw.)
,trägt dieser die dafür anfallenden Kosten.

 

5.3.        Nebenkosten oder Kosten besonderer Sicherungen und Schutzvorrichtungen,
die in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden, gehen zu Lasten des Kunden.

 

5.4. Transport- und/oder Verpackungskosten sind vom Kunden nur dann zu tragen,
wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf eine Kostentragung hingewiesen wird.

 

5.5 Für Aufträge mit Sonderlieferdiensten fallen gesonderte Kosten an.

 

 

6.    Rückgaberecht und Widerruf

 

6.1. Widerrufsbelehrung:

Verbrauchern im Sinne dieser Geschäftsbedingungen (siehe Punkt 1.2.) steht ein Widerrufsrecht bei solchen Waren zu,
welche aufgrund ihrer Beschaffenheit zur Rücksendung geeignet sind (unbenutzt und  originalverpackt)
und die nicht auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Der Verbraucher kann Verträge,
bei denen ihm ein Widerrufsrecht eingeräumt ist, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen
ab Erhalt der Ware in Textform widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

 

6.2. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Doclog GmbH

Albert-Einstein-Straße 2

40699 Erkrath-Unterfeldhaus

 

6.3. Dem Widerruf muss eine Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung, wann die Ware bezogen wurde,
beigefügt sein. Andernfalls wird eine 10%ige Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Der Kaufpreis wird entweder durch Überweisung oder durch Gutschrift erstattet.
Bei fehlender Originalverpackung, Gebrauchsspuren, Beschädigung, Beschriftung etc. hat der Verbraucher insoweit Wertersatz zu leisten.

 

6.4. Widerrufsfolgen:

Im Falle des wirksamen Widerrufs des Verbrauchers sind die beiderseits empfangenen Leistungen
(einschließlich etwaig vom Verbraucher entrichteter Hinsendekosten) zurückzugewähren.
Kann der Verbraucher die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder
nur in einem verschlechterten Zustand zurückgewähren,
hat der Verbraucher insoweit Wertersatz zu leisten.
Bei Rücksendungen von Waren, deren Bestellwert insgesamt € 40,00 nicht übersteigt,
trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung, es sei denn,
die gelieferte Ware ist mangelhaft oder stellt eine Falschlieferung dar.
Andernfalls trägt die Doclog die Kosten der Rücksendung.

 

6.5. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen (siehe Punkt 1.2.),
gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
Kosten und Gefahr einer etwaigen Rücksendung trägt in diesem Fall der Unternehmer.

 

6.6. Auf den Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB wird hingewiesen.

 

 

7.    Zahlungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung

 

7.1. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei der Doclog eingeht.
Bei früheren Zahlungen wird kein Skonto gewährt.
Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung (siehe Punkt 1.3.).

 

7.2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basissatz
nach dem Diskontsatz- Überleitungsgesetz berechnet (§§ 247, 288 BGB).
Der Anspruch auf Verzugsschäden bleibt unberührt. Bei Rechnungen,
an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem genannten Basiszinssatz.
Die Geltendmachung oder der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt erhalten.

 

7.3. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen
den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

 

 

8.    Datenschutz

 

8.1. Die Doclog beachtet die deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen
und geht mit den persönlichen Daten der Kunden vertraulich um. Es wird darauf hingewiesen,
dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten verarbeitet und gespeichert werden.

 

8.2. Bei der Aufgabe der Bestellung ist der Kunde mit der EDV-Verwertung
der in seiner Bestellung aufgegebenen Daten einverstanden, soweit dieses für die Auftragsabwicklung
notwendig und gesetzlich zulässig ist.

 

 

 

 

 

8.3. Die Doclog ist berechtigt, Dritte mit der Auslieferung der bestellten Ware
und bei Verzug mit der Beitreibung der Forderung zu beauftragen
und alle hierfür erforderlichen Daten an die Beauftragten weiterzugeben. Die Doclog ist zudem berechtigt,
die Daten des Geschäftspartners für Maßnahmen der Kundenpflege zu verwenden und an Dritte weiterzugeben.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Doclog, die Daten zu keinen anderen Zwecken weiterzugeben.
Der Kunde kann seine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen.
Für diesen Fall verpflichtet sich die Doclog, die Daten unverzüglich zu löschen.

 

 

9.    Gewährleistung, Mängelrüge, Mängelansprüche

 

9.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften,
soweit nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist.

 

9.2 Der Kunde hat von der Doclog gelieferte Ware bei Eingang bezüglich Beschaffenheit
und Einsatzzweck unverzüglich auf Mängel, Falschlieferung, Mengenabweichung
und dergleichen zu untersuchen. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so findet § 377 HGB Anwendung.

 

9.3 Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln
an der gelieferten Sache grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung.
Als Verbraucher hat der Kunde insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Allerdings bleibt die Doclog berechtigt,
die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist
und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

 

9.4. Wenn eine Nacherfüllung für die Doclog mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist,
und diese deshalb unangemessen belastet, kann die Doclog die Nacherfüllung verweigern.
Im Fall der Verweigerung der Nacherfüllung oder der Verspätung
der Wahl des Gewährleistungsrechts oder im Fall des Fehlschlagens
der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung verlangen.

 

9.5. Die Doclog hat Sachmängel der Lieferungen, welche sie von Dritten bezieht
und unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten;
die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

 

9.6. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens nach 2 Jahren. Soweit zulässig,
wird die Gewährleistung auf den Haftungsumfang des Vorlieferanten/Herstellers beschränkt.

 

 

10. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

 

10.1.  Die Haftung auf Schadenersatz ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt,
nach Maßgabe der folgenden Regelung ausgeschlossen oder beschränkt.
Das gilt für jeden Grund, z.B. bei Pflichtverletzungen nach §§ 280 BGB ff.,
bei Unmöglichkeit, Verzug, Mängeln und für die Haftung aus unerlaubten Handlungen.

 

10.2.  Bei leichter Fahrlässigkeit von Organen, gesetzlichen Vertretern,
Arbeitnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet die Doclog nicht,
soweit es sich nicht um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.

 

10.3.  Bei grober Fahrlässigkeit von Arbeitnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet die Doclog nicht,
soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Punkte
oder um die Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.

 

10.4.  In jedem Fall – außer im Falle vorsätzlicher Schädigung
– ist eine etwaige Ersatzpflicht der Doclog auf solche Schäden begrenzt,
die als mögliche Folge der zum Ersatz verpflichtenden Handlung voraussehbar waren.

 

 

11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

 

Der Vertrag unterliegt unter Ausschluss der Bestimmungen
über den internationalen Kauf dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Wuppertal.

 

 

12. Unwirksame Klauseln

 

Durch eine Änderung oder eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.